Bestimmungen

Das Befahren der Lahnuferwege mit Motorfahrzeugen (einschließlich Kleinkrafträdern) ist zu unterlassen!

Der Angelplatz ist sauber zu verlassen!


Bitte beachten!

Änderungen in der Fischereiverordnung und Raubfischschonzeiten ab dem 01.01. des Jahres

Das wäre wie folgt:

Bachforelle: 25 – 60 cm, Bachforellen über 60 cm müssen zurückgesetzt werden.

Zander: Mindestmaß: jetzt 50 cm

Vom 01.01. bis 15.04. ist das Angeln auf Raubfisch in jeglicher Form nicht erlaubt.

Grundeln und Wels müssen entnommen werden.

Siehe Fischerei-Erlaubnisschein 2018


Hessische-Fischereiverordnung